Wir Freiheitliche haben im Dezember des vergangenen Jahres eine Anfrage zum seit Jahren bestehenden Vergabe und Abrechnungsskandal, welche einen kolportierten Schaden von zumindest 65 Millionen Euro verursacht hat, gestellt.
Die Antwort, welche wir Freiheitliche nun von Stadtrat für Wohnen Wohnbau und Stadterneuerung Dr. Michael LUDWIG erhalten haben, kann man aber nur als Verhöhnung der Wiener Bevölkerung bezeichnet werden.
Statt auf unsere Fragen einzugehen, wurde lapidar darauf verwiesen, dass seit 2012 die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde und seither die Ermittlungen laufen, welche von Wiener Wohnen unterstützt werden und daher keine Informationen erfolgen können.
Es ist wirklich unglaublich! Seit nunmehr 5 Jahren wird in diesem Betrugsfall, der vermutlich jahrzehntelang „unentdeckt“ geblieben ist, ermittelt und bis dato sollen keine gesicherten Ermittlungserkenntnisse vorhanden sein.
Es drängt sich uns der Verdacht auf, dass die bisherigen Ermittlungsergebnisse für Wiener Wohnen als auch für die in der Verantwortung stehende SPÖ derart unangenehm sind, dass man diese der Öffentlichkeit bewusst verschweigen will.
Zur Übersicht hier die Zusammenfassung der von uns gestellten Fragen:
Wie hoch ist der Gesamtschaden?
Welche Firmen waren involviert und gibt es ein Vergabeverbot der bis dato involvierten Firmen?
Welche Bauten und Wohnhausanlagen waren betroffen?
Welche Rechnungsbeträge, für welche Leistung, in welcher Höhe sind vom bekanntwerden bis 2016 durch betrügerische Abrechnung betroffen?
Welche dieser Rechnungen sind in Hauptmietzins bzw. Betriebskostenabrechnungen aufgenommen worden?
Zu allen diesen Punkten kann oder will StdR LUWDIG trotz fünf Jahre andauernder Ermittlungen keine Antwort geben.
Antworten, welche er den Mietern von Wiener Wohnen aber schuldig ist, denn der Schaden ist selbstverständlich den Mietern entstanden, da Wiener Wohnen naturgemäß alle Kosten den Mietern im Rahmen der Betriebskosten und Hauptmietzinsabrechnungen weitergibt.
Wir Freiheitlichen fordern eine unverzügliche, vollinhaltliche Beantwortung unserer Fragen um die Ansprüche der geschädigten Mietern auf Rückzahlung der von ihnen getragenen Schadensbeträge gewährleisten zu können.