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06. April 2020

Rot-grüne Trickserei bei Flächenwidmung in Nordrandsiedlung

  • Bezirksobmann LAbg GR Wolfgang IRSCHIK

  • Bezirksvorsteher-Stellvertreter Karl MAREDA

Ergebnis der Anrainerbefragung wird wieder mal völlig ignoriert

Im September 2018 gab es in der Floridsdorfer Nordrandsiedlung eine Anrainerbefragung hinsichtlich einer Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans.

Über 75 % der Befragten sprachen sich damals für „Unterschiedliche Bauweisen, Beschränkung der Geschoßzahl“ aus.

Der Hintergrund ist folgender: Große Grundstücke locken Bauträger an. Diese können einerseits die gestiegenen Grundstückspreise zahlen und reizen andererseits die Bebauungsbestimmungen der Liegenschaften mit überdimensionierter Verbauung voll aus, was dem Siedlungscharakter widerspricht und natürlich die Lebensqualität der Anrainer mindert.

Spekulanten und Bauträger kaufen ein altes Einfamilienhaus auf einem grossen Grundstück, reißen es ab und stellen bis zu vier Reihenhäuser drauf. Das führt zu einer übermäßigen Verbauung und Versiegelung von Grünflächen.

In der Bezirksvertretung erfolgten einstimmige Beschlüsse zur Interessenwahrung der Anwohner. Mit diesem Votum wandte sich Bezirksvorsteher Papai (SPÖ) an die zuständige Magistratsabteilung 21 B „Stadtteilplanung und Flächennutzung“ und forderte Siedlungsgebiet soll Siedlungsgebiet bleiben. Gespräche gab es auch mit dem damaligen Wohnbaustadtrat und heutigen Bürgermeister Ludwig und der damaligen Planungsstadträtin Vassilakou.

Wie sieht nun nach rund eineinhalb Jahren die Praxis aus? Gibt es eine Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes? Fehlanzeige!

Die MA 21 B suchte statt dessen um Baubewilligung für die Errichtung von zwei Doppelhäusern (!) in dee Iselgasse 14 an - in einem Gebiet, auf dem eine Bausperre (!) besteht.

Für die FPÖ kam in der Ausschuss-Sitzung für Stadtentwicklung des Gemeinderates, am 01.04.2020, nur eine Ablehnung in Frage“, resumiert der Bezirksparteiobmann-Stellvertreter Karl Mareda.

SPÖ, GRÜNE und ÖVP stimmten allerdings zu. Soviel zur Wahrung von berechtigten Interessen der Bezirksbevölkerung

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