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14. Mai 2018 | Bauten

Die Flächenwidmung „Am Bruckhaufen“ lässt den geplanten Ausbau des Islamzentrums nicht zu.

  • LAbg GR Michael NIEGL


Gemäß gültiger Flächenwidmung gilt eine Beschränkung                           der bebaubaren Fläche von 30%

Die bebaubare Fläche misst 5402 m2, die bis dato verbaute Fläche misst 1465 m2 somit sind bereits 27,1% der bebaubaren Fläche verbaut, es dürften daher, gemäß gültiger Flächenwidmung nur mehr 2,9% der Fläche also 156,7m2 verbaut werden.

Zum Beispiel wäre ein Gebäude 15m x 10,5m noch möglich. Eines steht jedenfalls fest, viel kann nach der gültigen Flächenwidmung nicht mehr gebaut werden.

Der geplante Ausbau, so wie er durch das Architektenbüro vorgestellt wurde, würde eine weit größere Fläche einnehmen, als die gültige Flächenwidmung zulassen würde, daher müsste der politische Willen dazu bestehen die Flächenwidmung abzuändern oder eine Ausnahmebewilligung nach §71 WBO zu erlassen.

Jedenfalls hat die SPÖ einmal mehr die Unwahrheit verbreitet denn es wurde vollmundig behauptet, die gültige Flächenwidmung würde den geplanten Ausbau zulassen, dies stimmt offenbar nicht.

Insbesondere die Bezirks SPÖ unter Bezirksvorsteher PAPAI und seine Stellvertreterin Ilse Fitzbauer haben mit Unwissenheit geglänzt.

Man darf schon gespannt sein, wie tief die Rot Grüne Stadtregierung in die Trickkiste greift, um das im Sinne des islamzentrums umzusetzen.

Jetzt wird sich jedenfalls weisen, welche Partei den Ausbauplänen des Islamischen-Zentrums am Bruckhaufen seine Zustimmung gibt und welche Partei die Sorgen der Anrainer ernst nimmt und sich gegen einen Ausbau ausspricht.

Wir Freiheitliche sind in jedem Fall gegen jede Erweiterung des Islamzentrums denn gerade in Zeiten einer voranschreitenden Islamisierung und der besorgniserregenden Vorkommnisse, wäre dies das vollkommen falsche Zeichen.

 

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