Den Verantwortlichen ist jahrelang missbräuchliche Verrechnung durch kriminelle Firmengeflechte entgangen. Ob dies durch Inkompetenz oder Mittäterschaft geschehen ist, macht für die geschädigten Mieter keinen Unterschied.
Einmal mehr beweisen SPÖ und Grüne, dass sie der Regierungsverantwortung nicht gewachsen sind, wieder einmal ist die Geschichte der Stadt Wien um einen teuren Bauskandal reicher und wieder wird dieser Schaden dem Steuerzahler, aber auch den Mietern von Wiener Wohnen Millionen kosten.
Der jüngste Bauskandal hat, wie man aus diversen Medien entnehmen kann, einen kolportierten Gesamtschaden von 65 Millionen EURO verursacht.
Interessant ist auch, dass bereits seit 2012 ermittelt wird, da stellt man sich berechtigt die Frage, wie lange bereits zum Schaden der Mieter durch betrügerische Verrechnungen Gelder abgezweigt wurden.
Es ist schlichtweg unglaublich, über einen bis dato noch nicht genau definierten Zeitraum sind Leistungen verrechnet worden, welche nicht erbracht oder frech bis zu sieben Mal verrechnet wurden. Alleine dieser Umstand lässt entweder auf totale Inkompetenz der Verantwortlichen oder Mittäterschaft schließen.
Wenn sich dann der Direktor von Wiener Wohnen oder gar SPÖ Stadtrat Dr. Michael LUDWIG herstellen und behaupten, dass durch den Wohnbauskandal Wiener Wohnen geschädigt wurde, die Mieter aber nicht davon betroffen sind, ist das schlichtweg absurd!
Da Wiener Wohnen selbstverständlich alle Kosten an die Mieter der Wohnhausanlagen im Rahmen des Hauptmietzinses oder der Betriebskostenabrechnung weitergibt.
Im Übrigen war das kriminelle Firmennetzwerk für durchaus bekannte Verrechnungsposten verantwortlich:
· Malerarbeiten
· Bodenlegerarbeiten (Parkettböden)
· Fliesenlegerarbeiten
· Installateur-Tätigkeiten
· Elektroinstallationen
All diese wurden dann oft den Mietern direkt in der Hauptmietzinsabrechnung in Rechnung gestellt. Als Beispiel sei einmal mehr die Anlage Kainachgasse / Aistgasse genannt, dort wurden in den Hauptmietzinsabrechnungen jahrelang genau diese Arbeiten in horrend hohem Ausmaß angeführt und den Mietern verrechnet.
Das Bedecken der Kosten aus den gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen führt dann dazu, dass für notwendige Sanierungsmaßnahmen keine oder zu geringe Rücklagen vorhanden sind. Dies führt wiederum zu einem sogenannten § 18 Verfahren bei der Schlichtungsstelle, in welchem der Vermieter, also Wiener Wohnen, die temporäre Erhöhung des Mietzinses begehrt. Wie man es auch dreht und wendet der Geschädigte ist in jedem Falle der Mieter.
Daher ist es nun notwendig das Ausmaß des entstandenen Schadens für die Mieter genauestens zu erheben und gegebenenfalls die entstandenen Mehrkosten den geschädigten Mietern rückwirkend zu erstatten. Genau diese Forderung stellen wir Freiheitliche an Stadtrat Dr. Michael LUDWIG.