Seit 2003 gilt das Salzstreuverbot in Wien, doch was bedeutet das letztendlich?
FPÖ Floridsdorf klärt auf.
Seit 2003 gilt die Winterdienst-Verordnung, in der die Verwendung von Salz beziehungsweise anderen natrium- oder halogenidhaltigen Auftaumitteln geregelt ist. Diese besagt, dass die Verwendung von den bereits erwähnten Mitteln erlaubt ist, solange keine unversiegelte Fläche innerhalb von 10 Metern inbegriffen ist.
Doch was bedeutet das genau und was sind die Hintergrundgedanken dieser Verordnung?
Mit unversiegelten Flächen sind Oberflächen gemeint, die nicht beschichtet sind und somit eine Versickerungsgefahr ins Erdreich bzw. Grundwasser besteht.
Salzhaltige Mittel sind aggressive Substanzen, die Pflanzen und die Minerale in der Erde angreift und somit zukünftigen Pflanzenwuchs verhindert.
Dies regelt diese Verordnung aus 2003 und schließt unversiegelte Flächen aus, die baulich erhöht oder abgegrenzt wurden.
Was aber leider nicht berücksichtigt wurde, ist der Tierschutz. Natrium hat einen negativen Nebeneffekt, der das Austrocknen und Versprödung von Haut, gleich ob Mensch oder Tier, auslöst. Leider sind unsere Vierbeiner nicht mit festem Schuhwerk ausgestattet, wie wir Menschen und nehmen somit die aggressive Substanz voll auf. Das Resultat ist blutige Pfoten bis hin zu Entzündungen der Ballen.
In der heutigen Zeit verwenden Hausbetreuer, salzhaltige Mittel, regelrecht verschwenderisch, obwohl nicht mal annähernd Glatteisgefahr herrscht. Dieses Verhalten übt sich vehement auf die Gesundheit unserer Haustiere aus und gilt sofort abzustellen.
Die amtsführende Stadträtin für Tier-& Umweltschutz Ulli SIMA ist hier aufgefordert, endlich glaubwürdig für Tierschutz in dieser Stadt einzutreten.
Doch angesichts der Tatsache, dass die sogenannte Tierschutzstadträtin derzeit ein Tötungsgesetz für Hunde mitunterstützt, lässt die Hoffnung schwinden, dass es hier zu einer tierfreundlichen Lösung kommen wird.