Trotz ungeklärter Rechtslage versucht die Rot-Grüne Stadtregierung, das Bauprojekt Siemensäcker, gegen die Anrainerinteressen und in weiterer Folge zum Schaden der Steuerzahler, weiter voranzutreiben.
Der Verwaltungsgerichtshof - und somit die höchste Verwaltungsinstanz - hat einer Revision der Siedlergemeinschaft stattgegeben und erkannt, dass der Verzicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung rechtswidrig war.
Damit ist der Bescheid der Baupolizei (MA37), zur Erteilung der Baugenehmigung, in rechtliche Schieflage gelangt. Jetzt müsste die MA37, bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes, einen Baustopp verfügen, um weiteren Schaden für die Anrainer, den Bauträgern und in weiterer Folge von der Stadt Wien fern zuhalten.
Denn wenn der Baubescheid aufgehoben wird - was durchaus wahrscheinlich ist - wäre die Errichtung der Gebäude illegal und diese müssten wieder abgerissen werden.
Wir Freiheitliche werden bei der nächsten Gemeinderatssitzung, am 20.12. 2018, einen Antrag auf vorübergehende Baustopp einbringen, um die Rot-Grüne Stadtregierung an ihre Pflicht zu erinnern.
Es kann ja wohl nicht sein, dass das Legalitätsprinzip und die Rechtsstaatlichkeit zu Ungunsten der Bevölkerung ausgelegt wird!