Rot-Grüne Anti-Autofahrer-Politik bekräftigt Radfahrer in dem Irrglauben, die StVO gelte für sie nicht
Wie Medien ausführlich berichten, ereignete sich am Mittwoch, dem 13.05.2020, ein Verkehrsunfall mit Personenschaden in Floridsdorf, An der oberen Alten Donau. Ursache war offenbar rücksichtsloses und verbotenes Radfahren am Gehsteig. Laut Unfallbericht sei eine Frau aus dem Hauseingang gekommen, als sie von einem auf dem Gehsteig rasenden Radfahrer umgefahren und dabei schwer verletzt worden ist.
„Manche Pedalritter glauben wirklich, sie können tun und lassen was sie wollen. Leider fördert die rot-grüne Stadtregierung mit ihrer Anti-Autofahrer-Politik diesen Irrglauben tatkräftig“, so der Floridsdorfer Bezirksparteiobmann LAbg. Wolfgang Irschik. Die Straßenverkehrsordnung („StVO“) bedeute nämlich für Radfahrer nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten und – man möge es kaum glauben – sogar Verbote.
Befahren (wie in diesem Fall) des Gehsteiges, Befahren eines Schutzweges in der Längsrichtung, Übersetzen einer Kreuzung bei Rotlicht, Fahren gegen die Fahrtrichtung auch wenn dieses nicht vorgesehen ist, Änderung der Fahrtrichtung ohne diese anzuzeigen (Handzeichen), Fahren mit weit überhöhter Geschwindigkeit (in Begegnungszonen, Tempo 30-Zonen) seien bei Radfahrern besonders beliebte Verkehrsübertretungen. „Täglich kann man spezielle Rad-Rowdies bei diesen Vergehen beobachten – Einsicht gibt es nur in den seltensten Fällen“, beklagt Irschik.
„Dieser Unfall zeigt wieder einmal auf, wie wichtig die alte FPÖ-Forderung nach Kennzeichenpflicht auch für Radfahrer - einhergehend mit einer Haftpflichtversicherung – ist“, so Irschik abschließend.